Neue Friedhofsgebühren in Neustadt zum 01.01.2022


Einstimmig hat die Kirchenverwaltung von St. Georg die Erhöhung der Nutzungsgebühren für den katholischen Friedhof beschlossen. Friedhofsverwalterin Hermine Kastner-Bäumler hatte auf die steigenden Kosten hingewiesen und um die maßvolle Anpassung gebeten. Die bisherigen Sätze ließen die dringend notwendige Bildung von Rücklagen nicht zu.

Die letzte Erhöhung liegt schon elf Jahre zurück. Neustadt ist mit den neuen Tarifen immer noch deutlich billiger als umliegende Gemeinden, etwa Altenstadt, Windischeschenbach oder Störnstein. Die Stadt Neustadt hat die Gebührenanhebung auch für ihren Teil des Friedhofs übernommen.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten in Neustadt folgende einheitliche Sätze:
Gräber:
Einzelwahlgrab 300,00 € (20€/Jahr)
Doppelwahlgrab 465,00 € (31€/Jahr)
Dreifachwahlgrab 690,00 € (46 €/Jahr)
Vierfachwahlgrab 825,00 € (55 €/Jahr)
Gruften:
Einzelgruft 540,00 € (36€/Jahr)
Doppelgruft 1.080,00 € (72€/Jahr)
Dreifachgruft 1.620,00 € (108 €/Jahr)
Vierfachgruft 2.175,00 € (145 €/Jahr)
Urnengräber:
Urnengrab 150,00 € (10 €/Jahr)
Urnengrabanlagen 210,00 € (14 €/Jahr)

Kosten für die Entsorgung der Grüngutabfälle: Pauschale pro Bestattung 60,00 €
Kaution bei Neuvergabe von Grabstätten 350,00 €.

Zuständig für die Verwaltung:

Frau Hermine Kastner-Bäumler, Fröschaustraße 20, 92660 Neustadt a. d. Waldnaab

Tel. 09602-617961

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