Kirchenverwaltungswahl am 18. November 2018
Bei der Kirchenverwaltungswahl wahlberechtigt ist, wer
- • der römisch-katholischen Kirche angehört,
- • im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz, d.h. der Ort, der als räumlicher Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der betreffenden Person angesehen werden kann, begründet und
- • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Als Kirchenverwaltungsmitglied kann gewählt werden, wer
- • der römisch-katholischen Kirche angehört,
- • im Bereich der Kirchengemeinde seinen Hauptwohnsitz hat,
- • kirchensteuerpflichtig ist und
- • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.
In unserer Pfarreiengemeinschaft werden in Neustadt/WN - St. Georg 6 Kandidaten, in Störnstein – St. Salvator und in Wilchenreuth St. Ulrich jeweils 4 Kandidaten gewählt werden.
Die Kirchenverwaltung besteht jeweils aus dem Pfarrer als Kirchenverwaltungsvorstand, den gewählten Kirchenverwaltungsmitgliedern und dem aus der Mitte der Kirchenverwaltung gewählten Kirchenpfleger/in.
Kandidatenvorschläge können dem Wahlausschuss der drei Gemeinden mitgeteilt werden (Herrn Pfarrer Häring, bzw. den 3 Kirchenpflegern Oliver Völkl, Josef Schieder und Josef Greiner).